Versicherungsmerkblatt * des SAV
* (Abschrift - ohne Gewähr, Stand März 2006)

Der Schwäbische Albverein ist gegen viele Risiken versichert. Wir streben einen möglichst umfassenden Versicherungsschutz an.
  1. Unfallversicherung für alle ehrenamtlich tätigen Mitglieder
  2. Unfallversicherung für Mitglieder
  3. Unfallversicherung für Nichtmitglieder - Teilnehmer an Wanderungen (Gruppenunfallversicherung)
  4. Haftpflichtversicherung für den gesamten Verein - einschließlich der ehrenamtlich Tätigen
  5. Dienstreisekaskoversicherung
  6. Versicherung für Naturschutzwarte
  7. Feuerversicherung für Wanderheime, Hütten und Ortsgruppenheime des SAV
  8. Haftpflichtversicherung für Gewässerschäden durch Öltanks der Wanderheime, Hütten und Ortsgruppenheime des Schwäbischen Albvereins
  9. Versicherung für Jugendliche



1. Unfallversicherung für alle ehrenamtlich tätigen Mitglieder (körperliche Schäden)

Durch den Hauptverein grundsätzlich versichert sind die ehrenamtlichen Mitarbeiter, die Mitglieder des Schwäbischen Albvereins sind, bei der Ausübung jeder ehrenamtlichen Tätigkeit. Der Wegwart bei Markierungsarbeiten, die Helfer bei kleineren Reparaturen an den bewirtschafteten Gebäuden, die Helfer bei offiziellen Vereinsveranstaltungen, der Wanderführer der die Wanderung führt und seine Helfer (nicht aber die mitwandernden Mitglieder und Gäste) usw. Der direkte Hin- und Rückweg zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten ist ebenfalls versichert.
Schäden an Sachen, wie z.B. Brillen, sind nicht versichert!

Leistungen:
Tod EUR 3.000,00 zusätzlich zur Unfallversicherung für Mitglieder
Invalidität bis zu EUR 130.000,00 zusätzlich zur Unfallversicherung für Mitglieder
bei Vollinvalidität (über 90%) EUR 260.000,00 zusätzlich zur Unfallversicherung für Mitglieder
Krankenhaustagegeld EUR 5,00 pro Tag, max. 2 Jahre
Genesungsgeld EUR 5,00 pro Tag, solange wie Krankenhausgeld, jedoch max. 30 Tage
Bergungskosten EUR 5.000,00 zuerst wird die gesetzliche Krankenversicherung herangezogen. Erst wenn diese nicht oder nicht voll leistet, tritt die Versicherung ein.

Meldungen an die Hauptgeschäftsstelle:
bei Tod innerhalb 48 Stunden
bei sonstigen Unfällen innerhalb 1 Woche



2. Unfallversicherung für Mitglieder

Versichert sind alle Mitglieder des Vereines bei allen Aktivitäten, die dem Vereinszweck dienen.

Die Versicherungssummen betragen:
für den Todesfall EUR 8.000,00
-
75 - 90-jährige =
EUR
2.600,00
für den Invaliditätsfall EUR 40.000,00
-
75 - 90-jährige =
EUR
15.400,00
bei Vollinvalidität EUR 80.000,00
-
75 - 90-jährige =
EUR
15.400,00
Bergungskosten EUR 5.000,00

Der Versicherungsschutz besteht für Personen bis zum vollendeten 90. Lebensjahr.
Schäden an Sachen, wie z.B. Brillen, sind nicht versichert!

Meldungen an die Hauptgeschäftsstelle



3. Gruppen-Unfallversicherung für Teilnehmer an Wanderungen (Nichtmitglieder) und Mitglieder die höheren Versicherungsschutz wünschen

Diese Versicherung besteht nicht automatisch, sondern muß vor jeder Wanderung abgeschlossen werden (Anmeldelisten und Merkblätter erhalten Sie bei der Hauptgeschäftsstelle).
Versichert sind alle Gäste bei Wanderungen im In- und Ausland.
Voraussetzung ist die namentliche Auflistung der Teilnehmer mit Geburtsdatum in einer Teilnehmerliste, die vor Antritt der Wanderung abzusenden ist.

Kosten (sog. Prämie):
EUR 2,50 pro Person für ein- oder mehrtägige Gruppenwanderungen
EUR 5,00 pro Person für ein- oder mehrtägige Gruppenskifreizeiten, Gruppenskiwanderungen, Gruppenradwanderungen, Gruppenhochgebirgstouren (keine Klettertouren)

Leistungen:
Tod EUR 3.000,00
Invalidität bis zu EUR 130.000,00
bis Vollinvalidität (ab 90%) EUR 260.000,00
Bergungskosten EUR 5.000,00 nach Vorleistung der Krankenkasse
Krankenhaustagegeld EUR 10,00 pro Tag, max. 2 Jahre
Genesungsgeld EUR 10,00 pro Tag, solange wie Krankenhausgeld, jedoch max. 30 Tage
Zusatz-Heilkosten EUR 100,00 nach Vorleistung anderer Versicherungsträger

Meldung:
a) Meldeliste aller Teilnehmer vor Antritt der Wanderung an:
Württembergische Versicherung AG, Johannesstr. 1-7, 70176 Stuttgart
b) Überweisung der Prämie spätestens nach Ende der Wanderung - Konto Nr. siehe Meldeliste
c)
Unfallmeldung an Württembergische Versicherung AG, 70176 Stuttgart
Versicherungsschein-Nr. UA 35-5113000-74

bei Unfalltod innerhalb 48 Stunden
bei sonstigen Unfällen innerhalb 1 Woche



4. Haftpflichtversicherung für den gesamten Verein - einschließlich der ehrenamtlich Tätigen

Versichert sind alle Mitglieder des Vereins inklusive bei der Bewirtung in Wanderheimen und bei sämtlichen Veranstaltungen, die der Verein organisiert und ausrichtet. Die Deckungssummen je Schadensereignis betragen bei

pauschal für Personen- und Sachschäden EUR 2.000.000,00

Außerdem deckt diese Versicherung Schäden ab, die auf unseren Grundstücken und Gebäuden (auch gepachtet) entstehen und für die der Besitzer, Pächter oder Nutznießer (Hauptverein, Gau, Ortsgruppe) von Dritten haftbar gemacht werden kann - z.B. Sturz durch schadhafte Treppe, Verletzen der Streu- und Reinigungspflicht, Unfälle bei der Unterhaltung von Kinderspielplätzen usw.

Die Versicherung zahlt jedoch nicht bei Schäden

Meldungen an die Hauptgeschäftsstelle:
bei Unfalltod innerhalb 48 Stunden
bei sonstigen Schäden innerhalb 1 Woche



5. Dienstreisekaskoversicherung

Versichert sind im Rahmen der Allgemeinen Kaskoversicherungsbedingungen private Fahrzeuge bei Fahrten der Mitglieder, die sie in einer ehrenamtlichen Funktion wahrnehmen. Die Selbstbeteiligung je Schadensfall beträgt EUR 300,00. Bei Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung wird der Verlust des Schadenfreiheitsrabattes bis zu einer Höhe von EUR 500,00 ersetzt. Fahrten in Fahrgemeinschaften zwischen dem Sammelpunkt und dem Ausgangspunkt der Wanderung sind mitversichert. Landwirtschaftliche Zugmaschinen, LKW's, Motorräder, Mofas u.ä. sind nicht versichert.

Meldungen an die Hauptgeschäftsstelle



6. Versicherung für Naturschutzwarte

Naturschutzwarte mit gültigem Ausweis sind bei Unfall durch das Land (Gemeinde-Unfallversicherung) versichert - (s. Naturschutzdienst, § 52 Landesnaturschutzgesetz vom 21.10.1975 und Seite 17 des "Naturschutzwartes"). Unfälle sind derjenigen Behörde zu melden, die den Naturschutzausweis ausgestellt hat. Ebenso sind auch Schäden zu melden, die bei der Ausübung der Überwachungstätigkeit eines Naturschutzwartes entstanden sind und für welche er von Dritten in Anspruch genommen werden könnte. Einzelmaßnahmen, wie z.B. Bachputzete" oder Pflege von Wacholderheiden, sind der unteren Naturschutzbehörde anzumelden, damit die Helfer bei diesen Arbeiten versichert sind. Naturschutzwarte können ein ausführliches Merkblatt über ihren Versicherungsschutz bei der Hauptgeschäftsstelle anfordern.



7. Feuerversicherung für Wanderheime, Hütten und Ortgruppenheime

Diese Versicherung gilt nur für den Inhalt von Wanderheimen, Hütten und Ortsgruppenheimen des Schwäbischen Albvereins, jedoch nicht automatisch, sondern nur nach schriftlicher Anmeldung (und dem Abschluß einer Zusatzversicherung) beim Hauptverein. Der Hauptgeschäftsstelle muß mitgeteilt werden, welche Summen für Inventar, ggf. für Vorräte und ggf. für das Eigentum der Gäste versichert werden sollen. Bei einer Versicherung über die Hauptgeschäftsstelle sind die Kosten für die Ortsgruppe geringer als beim Abschluß einer Einzelversicherung. Im Schadensfall müssen die geschädigten Gäste ihren Schaden im einzelnen aufführen und ggf. nachweisen.

Sofern sich Änderungen der Versicherungssummen ergeben, ist die Hauptgeschäftsstelle zu informieren.



8. Haftpflichtversicherung für Gewässerschäden durch Öltanks von Wanderheimen, Hütten und Ortsgruppen

Diese Versicherung wurde von der Hauptgeschäftsstelle pauschal abgeschlossen. Die Öltanks der einzelnen Ortsgruppenheime sind aber nicht automatisch versichert, sondern müssen der Hauptgeschäftsstelle einzeln gemeldet werden. Tritt ein Schaden ein, ohne dass der entsprechende Öltank vorher gemeldet war, erfolgt keine Regulierung des Schadens. Da Gewässerschäden durch Öl leicht erhebliche Schadenssummen verursachen können, ist die Meldung der Öltanks dringend und umgehen zu empfehlen! Die Einheitsdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt pauschal EUR 1.500.000,00. Vorsätzliche Verstöße (d.h. z.B. Nichtbeachtung oder Abweichen von Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Anordnungen durch die Betreuer) sind durch diese Versicherung nicht gedeckt.

Meldung unverzüglich, spätestens innerhalb 1 Woche an die Hauptgeschäftsstelle



9. Versicherung für Jugendliche

Die Deutsche Wanderjugend im Schwäbischen Albverein hat ihre eigene Versicherung. Dort sind der (die) Jugendleiter versichert und auch alle Kinder/Jugendliche, welche an den Veranstaltungen unserer Jugend teilnehmen. Das Jugendversicherungsmerkblatt erhalten Sie bei der Deutschen Wanderjugend im Schwäbischen Albverein, Postfach 10 46 52, 70041 Stuttgart.





Meldungen an die Hauptgeschäftsstelle
Schwäbischer Albverein e.V.
Hospitalstr. 21/B
70174 Stuttgart
z.Hd. Frau Hees
Telefon: 0711/22585-16
Telefax: 0711/22585-92
E-Mail: zahlungsverkehr@schwaebischer-albverein.de
Internet: www.schwaebischer-albverein.de



© Albverein Betzingen 28.03.2006