Durch den Hauptverein grundsätzlich versichert sind die ehrenamtlichen Mitarbeiter, die Mitglieder des Schwäbischen Albvereins sind, bei der Ausübung jeder ehrenamtlichen Tätigkeit. Der Wegwart bei Markierungsarbeiten, die Helfer bei kleineren Reparaturen an den bewirtschafteten Gebäuden, die Helfer bei offiziellen Vereinsveranstaltungen, der Wanderführer der die Wanderung führt und seine Helfer (nicht aber die mitwandernden Mitglieder und Gäste) usw. Der direkte Hin- und Rückweg zu den ehrenamtlichen Tätigkeiten ist ebenfalls versichert.
Schäden an Sachen, wie z.B. Brillen, sind nicht versichert!
| Tod | EUR | 3.000,00 | zusätzlich zur Unfallversicherung für Mitglieder | |
| Invalidität bis zu | EUR | 130.000,00 | zusätzlich zur Unfallversicherung für Mitglieder | |
| bei Vollinvalidität (über 90%) | EUR | 260.000,00 | zusätzlich zur Unfallversicherung für Mitglieder | |
| Krankenhaustagegeld | EUR | 5,00 | pro Tag, max. 2 Jahre | |
| Genesungsgeld | EUR | 5,00 | pro Tag, solange wie Krankenhausgeld, jedoch max. 30 Tage | |
| Bergungskosten | EUR | 5.000,00 | zuerst wird die gesetzliche Krankenversicherung herangezogen. Erst wenn diese nicht oder nicht voll leistet, tritt die Versicherung ein. |
| bei Tod innerhalb 48 Stunden |
| bei sonstigen Unfällen innerhalb 1 Woche |
Versichert sind alle Mitglieder des Vereines bei allen Aktivitäten, die dem Vereinszweck dienen.
| für den Todesfall | EUR | 8.000,00 |
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75 - 90-jährige = |
EUR
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2.600,00 |
| für den Invaliditätsfall | EUR | 40.000,00 |
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75 - 90-jährige = |
EUR
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15.400,00 |
| bei Vollinvalidität | EUR | 80.000,00 |
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75 - 90-jährige = |
EUR
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15.400,00 |
| Bergungskosten | EUR | 5.000,00 |
Der Versicherungsschutz besteht für Personen bis zum vollendeten 90. Lebensjahr.
Schäden an Sachen, wie z.B. Brillen, sind nicht versichert!
Meldungen an die Hauptgeschäftsstelle
Diese Versicherung besteht nicht automatisch, sondern muß vor jeder Wanderung abgeschlossen werden (Anmeldelisten und Merkblätter erhalten Sie bei der Hauptgeschäftsstelle).
Versichert sind alle Gäste bei Wanderungen im In- und Ausland.
Voraussetzung ist die namentliche Auflistung der Teilnehmer mit Geburtsdatum in einer Teilnehmerliste, die vor Antritt der Wanderung abzusenden ist.
| EUR | 2,50 | pro Person für ein- oder mehrtägige Gruppenwanderungen | |
| EUR | 5,00 | pro Person für ein- oder mehrtägige Gruppenskifreizeiten, Gruppenskiwanderungen, Gruppenradwanderungen, Gruppenhochgebirgstouren (keine Klettertouren) |
| Tod | EUR | 3.000,00 | ||
| Invalidität bis zu | EUR | 130.000,00 | ||
| bis Vollinvalidität (ab 90%) | EUR | 260.000,00 | ||
| Bergungskosten | EUR | 5.000,00 | nach Vorleistung der Krankenkasse | |
| Krankenhaustagegeld | EUR | 10,00 | pro Tag, max. 2 Jahre | |
| Genesungsgeld | EUR | 10,00 | pro Tag, solange wie Krankenhausgeld, jedoch max. 30 Tage | |
| Zusatz-Heilkosten | EUR | 100,00 | nach Vorleistung anderer Versicherungsträger |
| a) | Meldeliste aller Teilnehmer vor Antritt der Wanderung an: Württembergische Versicherung AG, Johannesstr. 1-7, 70176 Stuttgart |
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| b) | Überweisung der Prämie spätestens nach Ende der Wanderung - Konto Nr. siehe Meldeliste | |
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Unfallmeldung an Württembergische Versicherung AG, 70176 Stuttgart Versicherungsschein-Nr. UA 35-5113000-74 |
| bei Unfalltod innerhalb 48 Stunden |
| bei sonstigen Unfällen innerhalb 1 Woche |
Versichert sind alle Mitglieder des Vereins inklusive bei der Bewirtung in Wanderheimen und bei sämtlichen Veranstaltungen, die der Verein organisiert und ausrichtet. Die Deckungssummen je Schadensereignis betragen bei
| pauschal für Personen- und Sachschäden | EUR | 2.000.000,00 |
Außerdem deckt diese Versicherung Schäden ab, die auf unseren Grundstücken und Gebäuden (auch gepachtet) entstehen und für die der Besitzer, Pächter oder Nutznießer (Hauptverein, Gau, Ortsgruppe) von Dritten haftbar gemacht werden kann - z.B. Sturz durch schadhafte Treppe, Verletzen der Streu- und Reinigungspflicht, Unfälle bei der Unterhaltung von Kinderspielplätzen usw.
Die Versicherung zahlt jedoch nicht bei Schäden
| bei Unfalltod innerhalb 48 Stunden |
| bei sonstigen Schäden innerhalb 1 Woche |
Versichert sind im Rahmen der Allgemeinen Kaskoversicherungsbedingungen private Fahrzeuge bei Fahrten der Mitglieder, die sie in einer ehrenamtlichen Funktion wahrnehmen. Die Selbstbeteiligung je Schadensfall beträgt EUR 300,00. Bei Inanspruchnahme der eigenen Vollkaskoversicherung wird der Verlust des Schadenfreiheitsrabattes bis zu einer Höhe von EUR 500,00 ersetzt. Fahrten in Fahrgemeinschaften zwischen dem Sammelpunkt und dem Ausgangspunkt der Wanderung sind mitversichert. Landwirtschaftliche Zugmaschinen, LKW's, Motorräder, Mofas u.ä. sind nicht versichert.
Meldungen an die Hauptgeschäftsstelle
Naturschutzwarte mit gültigem Ausweis sind bei Unfall durch das Land (Gemeinde-Unfallversicherung) versichert - (s. Naturschutzdienst, § 52 Landesnaturschutzgesetz vom 21.10.1975 und Seite 17 des "Naturschutzwartes"). Unfälle sind derjenigen Behörde zu melden, die den Naturschutzausweis ausgestellt hat. Ebenso sind auch Schäden zu melden, die bei der Ausübung der Überwachungstätigkeit eines Naturschutzwartes entstanden sind und für welche er von Dritten in Anspruch genommen werden könnte. Einzelmaßnahmen, wie z.B. Bachputzete" oder Pflege von Wacholderheiden, sind der unteren Naturschutzbehörde anzumelden, damit die Helfer bei diesen Arbeiten versichert sind. Naturschutzwarte können ein ausführliches Merkblatt über ihren Versicherungsschutz bei der Hauptgeschäftsstelle anfordern.
Diese Versicherung gilt nur für den Inhalt von Wanderheimen, Hütten und Ortsgruppenheimen des Schwäbischen Albvereins, jedoch nicht automatisch, sondern nur nach schriftlicher Anmeldung (und dem Abschluß einer Zusatzversicherung) beim Hauptverein. Der Hauptgeschäftsstelle muß mitgeteilt werden, welche Summen für Inventar, ggf. für Vorräte und ggf. für das Eigentum der Gäste versichert werden sollen. Bei einer Versicherung über die Hauptgeschäftsstelle sind die Kosten für die Ortsgruppe geringer als beim Abschluß einer Einzelversicherung. Im Schadensfall müssen die geschädigten Gäste ihren Schaden im einzelnen aufführen und ggf. nachweisen.
Sofern sich Änderungen der Versicherungssummen ergeben, ist die Hauptgeschäftsstelle zu informieren.
Diese Versicherung wurde von der Hauptgeschäftsstelle pauschal abgeschlossen. Die Öltanks der einzelnen Ortsgruppenheime sind aber nicht automatisch versichert, sondern müssen der Hauptgeschäftsstelle einzeln gemeldet werden. Tritt ein Schaden ein, ohne dass der entsprechende Öltank vorher gemeldet war, erfolgt keine Regulierung des Schadens. Da Gewässerschäden durch Öl leicht erhebliche Schadenssummen verursachen können, ist die Meldung der Öltanks dringend und umgehen zu empfehlen! Die Einheitsdeckungssumme für Personen-, Sach- und Vermögensschäden beträgt pauschal EUR 1.500.000,00. Vorsätzliche Verstöße (d.h. z.B. Nichtbeachtung oder Abweichen von Gesetzen, Verordnungen und behördlichen Anordnungen durch die Betreuer) sind durch diese Versicherung nicht gedeckt.
Die Deutsche Wanderjugend im Schwäbischen Albverein hat ihre eigene Versicherung. Dort sind der (die) Jugendleiter versichert und auch alle Kinder/Jugendliche, welche an den Veranstaltungen unserer Jugend teilnehmen. Das Jugendversicherungsmerkblatt erhalten Sie bei der Deutschen Wanderjugend im Schwäbischen Albverein, Postfach 10 46 52, 70041 Stuttgart.
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Meldungen an die Hauptgeschäftsstelle
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Schwäbischer Albverein e.V.
Hospitalstr. 21/B 70174 Stuttgart z.Hd. Frau Hees Telefon: 0711/22585-16 Telefax: 0711/22585-92 E-Mail: zahlungsverkehr@schwaebischer-albverein.de Internet: www.schwaebischer-albverein.de |
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