Schwäbischer Albverein e.V. Ortsgruppe Betzingen
§ 1 Name und Gebiet des Vereins
Der Verein heißt "Schwäbischer Albverein e.V. Ortsgruppe Betzingen". Er hat seinen Sitz in Betzingen, 72770 Reutlingen. Er ist nicht im Vereinsregister eingetragen und nicht rechtsfähig. Er ist eine Gliederung des Schwäbischen Albverein e.V. in Stuttgart, dessen Satzung auch für die Ortsgruppe verbindlich ist. Das Tätigkeitsgebiet der Ortsgruppe umfaßt das Gebiet des Stadtteils Betzingen.
§ 2 Zweck des Vereins
Der Verein pflegt das Wandern, er dient dem Natur- und Umweltschutz, er setzt sich für den Schutz und die Pflege der Landschaft und der Denkmäler ein, er fördert das Brauchtum und das Heimatbewusstsein, er fördert die naturnahe Erholung durch die Erschließung der Landschaft mit Wanderwegen, er unterstützt die Jugend- und Familienarbeit und alle mit diesen Zielen zusammenhängenden Bestrebungen. Die Ortsgruppe Betzingen hat außerdem folgende zusätzliche Zielsetzungen: Dienstbereitschaft und Pflege des "Museums Im Dorf ", Betzingen, Im Dorf 16, 72770 Reutlingen; Angliederung einer Skisport-Abteilung mit Namen "Skizunft Betzingen".
§ 3 Mitgliedschaft
Mitglieder des Vereins sind in der Regel die im Gebiet der Ortsgruppe wohnhaften Mitglieder des Schwäbischen Albvereins e.V., sofern sie nicht Einzelmitglieder oder Mitglieder einer anderen Ortsgruppe sind.
§ 4 Gemeinnützige Aufgabe
Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der §§ 51 ff der Abgabenordnung.
§ 5 Uneigennützige Zwecke
Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§ 6 Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§ 7 Begünstigungseinschränkung
Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
§ 8 Vermögenszuwendung
Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an den Schwäbischen Albverein e.V., Stuttgart, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat.
§ 9 Organe des Vereins
I. Die Organe des Vereins sind:
II. Wahl der Organe.
§ 10 Mitgliederversammlung
§ 11 Ausschuss
Der Ausschuss unterstützt den Vorstand und die Fachwarte bei ihrer Tätigkeit. Er setzt die Höhe des Ortsgruppen-Zuschlags zum Vereinsbeitrag fest.
§ 12 Abteilungen
Auf Vorschlag des Vorstands können durch Beschluss des Auschusses Abteilungen in der Ortsgruppe gebildet werden. Mitglied einer Abteilung kann nur sein, wer Mitglied des Schwäbischen Albvereins e.V. ist. Die Abteilungen regeln ihre inneren Angelegenheiten selbst. Sie haben über ihre Einnahmen und Ausgaben Buch zu führen. Die Kassenunterlagen haben sie dem Vorstand offenzulegen und jährlich von den Rechnungsprüfern prüfen zu lassen. Organisation und Zuständigkeiten, Rechte und Pflichten der Mitglieder der Abteilungen werden durch eine Geschäftsordnung geregelt.
§ 13 Jugendgruppen
Die Jugendmitglieder können eine oder mehrere Jugendgruppen der Schwäbischen Albvereinsjugend innerhalb der Ortsgruppe bilden. Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten sowie die Wahl der Jugendgruppenleiter richten sich nach der Satzung des Schwäbischen Albvereins e.V. und nach der Jugendordnung der Schwäbischen Albvereinsjugend.
§ 14 Ehrungen
Für besondere Verdienste um die Ortsgruppe und um die vom Schwäbischen Albverein verfolgten Ziele kann der Ausschuss mit vorheriger Zustimmung des Präsidenten langjährige und verdiente Vorsitzende zum "Ehrenvorsitzenden der Ortsgruppe" ("Ehrenvertrauensmann"/ "Ehrenvertrauensfrau") ernennen. Der Ehrenvorsitzende ist beratendes Mitglied im Ausschuss. Ferner kann der Ausschuss besonders verdiente Mitglieder zum "Ehrenmitglied der Ortsgruppe" ernennen.
§ 15 Inkrafttreten
Die Neufassung der Satzung tritt am 01. Februar 2000 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ortsgruppensatzung vom 10. Dezember 1987 außer Kraft.
Beschlossen in der Mitgliederversammlung am 29. Januar 2000
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