Museum "Im Dorf"
Der Abtritt:
Der Abtritt wird direkt von der Küche aus betreten und war in dieser Form bis weit in das 20. Jahrhundert hinein in Gebrauch. Er wurde den Vorschriften entsprechend an Abtritteiner Hausseite angebaut, die von der Straßenseite abgewandt lag und war mit Außenfenster, Klosettdeckel und darunterliegender Latrinengrube ausgestattet. Zusammen mit der vorhandenen Zwischentür, die das Klosett von der Küche abtrennte, entsprach es den neuen hygienischen Einsichten und sittlichen Anschauungen, die in den zeitgenössischen Bauauflagen ihren Niederschlag fanden. Oft fehlte damals noch die Zwischentür.

So hieß es 1882 in der "Vollziehungsverfügung" der allgemeinen Bauordnung von 1872: "Mit Rücksicht auf die Gesundheit, den Anstand und die Reinlichkeit wird die Anbringung von Abtritten in Küchen verboten, für dieselben müssen abgesonderte, umwänderte Zugänge hergestellt werden."

1884 erschien das erste Betzinger Ortsbaustatut und legte für Neubauten unter anderem fest: "Abtritte, welche ihren Zugang von der Küche aus haben, sind nicht gestattet."


Museum |
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© Albverein Betzingen 19.07.2004